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Modernisierung der Außenfenster


Ohne WEG-Beschluss läuft nichts. So dürfen Eigentümer nicht eigenmächtig von Kipp- und Drehfenstern wechseln oder Außenjalousien einbauen. Denn Außenfenster zählen zwingend zum Gemeinschaftseigentum.  Auf so manch einer Eigentümerversammlung sorgt das Thema Wohnungsfenster für lebhafte Debatten. Muss wirklich ein neuer Anstrich aufgebracht werden oder sollen besser die alten Holzfenster durch moderne Kunststofffenster ersetzt werden? Was geht es die anderen an, wenn ich mir ein Kippfenster einbauen lasse? Hier stoßen Interessenten und Befindlichkeiten aufeinander.
WEG-Hausverwaltung

Ohne WEG-Beschluss läuft nichts. So dürfen Eigentümer nicht eigenmächtig von Kipp- und Drehfenstern wechseln oder Außenjalousien einbauen. Denn Außenfenster zählen zwingend zum Gemeinschaftseigentum.

Auf so manch einer Eigentümerversammlung sorgt das Thema Wohnungsfenster für lebhafte Debatten. Muss wirklich ein neuer Anstrich aufgebracht werden oder sollen besser die alten Holzfenster durch moderne Kunststofffenster ersetzt werden? Was geht es die anderen an, wenn ich mir ein Kippfenster einbauen lasse? Hier stoßen Interessenten und Befindlichkeiten aufeinander.

Vorsicht vor möglicher Kostenzuweisung:

Vor der Reparatur oder dem Austausch von Fenstern sollte unbedingt ein Blick in die Teilungserklärung geworfen werden. Viele Erklärungen enthalten Regelungen, nach denen die kosten der Instandsetzung dem jeweiligen Wohnungseigentümer zugewiesen werden. Eine solche Regelung in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist nach Urteil des Landesgerichts Hamburg zulässig (Urteil vom 09.04.14, AZ. 318S 133/13).

In der Teilungserklärung hieß es: "Jeder Gemeinschaftler hat die Gebäudeteile, Anlage und Teile von diesen, die sich in seinem Sondereigentum oder als Gemeinschaftseigentum im Bereich des Sondereigentums befinden, auf seine Kosten ordnungsgemäß instand zu halten und instand zu setzen. Davon sind insbesondere Türen und Fenster einschließlich Rahmen und Verglasung umfasst. Ausgenommen ist jedoch der Farbanstrich der Außenseite der Wohnungsabschlusstüren uns Fenster."

Kostenverteilung per Beschluss nur im Einzelfall:

Für den Einzelfall ist auch eine von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Regelung per Beschluss mit doppelt qualifizierter Mehrheit möglich. So kann beschlossen werden, dass ein Eigentümer neue Fenster mit Sonnenschutzglas einbauen darf und die Kosten dafür selber trägt. Es wäre aber nicht möglich, einen Beschluss zu fassen, nach dem alle Eigentümer, die künftig ein Sonnenschutzglas wünschen, die Kosten dafür selbst tragen müssen.

Wer sich beispielsweise ein grünes Fenster einbauen lässt, alle anderen Wohnungen aber mit weißen Fenstern ausgestattet sind, kann von der Gemeinschaft aufgefordert werden, das Fenster austauschen zu lassen. Es ist also nicht nur eine Frage der Kollegialität, sich in puncto Fenster mit der Eigentümergemeinschaft abzustimmen.

Quelle: immobilienscout24

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