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Machen Sie Ihr Dach winterfest!


Der Winter kommt immer näher und mit ihm Kälte und Wind. Diese können an Ihrem Dach große Schäden hinterlassen. Solange das Wetter die Arbeiten noch nicht behindert gilt es deshalb, das Dach winterfest zu machen. Nur wenn Sie das im Auge haben, verhindern Sie rechtzeitig, dass durch Verschleiß von Bauteilen die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen wird.



Ein Blick aufs Dach zeigt, ob alle Ziegel noch an ihrem Platz sind oder die Flachdachabdichtung grobe Mängel aufweist. Feine Risse lassen sich allerdings bei der Sichtkontrolle aus der Distanz von außen oft nur schwer erkennen. Hier hilft das geschulte Auge eines Fachmanns. Unter anderen bieten Dachdeckerbetriebe Inspektions- und Wartungsverträge an. Oft genügen schon wenige Handgriffe, um größere Beschädigungen zu verhindern.


Sollte es bereits zu einer Beschädigung gekommen sein, ist schnelles Handeln wichtig. Eingedrungenes Wasser kann beispielsweise bei Frost Teile eines Flachdaches regelrecht aufbrechen. Daneben wird je nach Konstruktionsaufbau bei Flach- und auch Steildächern die Dämmwirkung durch Feuchteeintrag von außen gemindert, was zu Kältebrücken und damit zu Tauwasseranfall führen kann. Die Folgen bei Nichtbehebung des Schadens sind Fäulnis und Schimmel. WiE-Bauberaterin Dipl.-Ing. Birgit Thielmann empfiehlt eine schnelle Behebung von Schäden: „Oft vergrößert jedes Warten die Schäden und verteuert damit letztendlich die Sanierung. Eine gut kalkulierte Rücklage stellt sicher, dass bei Problemen genug Geld für eine schnelle Reaktion vorhanden ist.“

Für die immer wieder anfallenden unterschiedlich hohen Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sollten sich Hauseigentümer eine Instandhaltungsrücklage ansparen. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen dies ohnehin.





Achtung! Das Dach in Schuss zu halten ist für Sie auch im Hinblick auf die sogenannte Verkehrssicherheit wichtig. Die Verkehrssicherungspflicht ist Aufgabe der Eigentümer. Sie haben nach § 823ff BGB dafür zu sorgen, dass niemand auf ihrem Grundstück und im Gebäude zu Schaden kommt. Löst sich bei Sturm ein Teil des Daches und verursacht einen Schaden, werden Sie oder Ihre WEG zur Verantwortung gezogen. Dies gilt auch für Aufbauten wie Schornstein, Photovoltaikanlage, Antenne, Satellitenschüssel oder Schneefanggitter. Besser ist es, erst gar keine Gefahrenstellen entstehen zu lassen.


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